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Ablauf und Honorargestaltung

PAB HRConsulting bietet mit der Direktansprache und der anzeigengestützten Suche zwei Grundbausteine bei der Suche nach Top-Führungskräften und Spezialisten. Jederzeit finden wir gerne auch eine individuellere Lösung.

Searchleistungen im Detail

  • Besprechen und Formulieren des Unternehmensprofils, der Position und Aufgaben sowie der Anforderungen an den Kandidaten
  • Gestalten und, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, Schalten von Stellenanzeigen (anzeigengestützte Suche)
  • Beantworten der telefonischen Kandidatenanfragen nach Stellenanzeigen (auch an den Wochenenden)
  • Festlegen der Zielfirmen unter Abstimmung von Sperrvermerken
  • Identifikation und Direktansprache geeigneter Kandidaten
  • Telefonische Vorselektion der Kandidaten
  • Auswerten der Kandidatenunterlagen, ABC-Analyse
  • Einholen von Referenzen bei früheren Arbeitgebern oder bei anderen qualifizierten Gesprächspartner
  • Verifizieren des Werdegangs
  • Durchführen psychologischer Tests und/oder
  • Führen von (halbstandardisierten) Auswahlgesprächen
  • Prüfen und Besprechen der Plausibilität von Einstellungskriterien
  • Erstellen eines vertraulichen Berichts über die besten Kandidaten
  • Dokumentieren der Bewerbungen und Kandidatengespräche
  • Terminieren der Vorstellungsgespräche für den Auftraggeber
  • Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber
  • Beraten des Auftraggebers bei der Entscheidungsfindung
  • Erledigen der Korrespondenz
  • Regelmäßige, zeitnahe Information des Auftraggebers über den Stand und die Ergebnisse
  • Unterstützung der Integration des Kandidaten beim Auftraggeber

PAB HRConsulting führt Beratungsleistungen auf Basis zuvor vereinbarter Festhonorare durch. Somit gibt es für uns keinen Anreiz, Kandidaten aufgrund der besseren Gehaltsperspektive zu empfehlen. Die Honorarhöhe bemisst sich an der Komplexität der zu besetzenden Position.

Faire Honorargestaltung

Anders als bei der sonst branchenüblichen Drittelregelung des Honorars verzichten wir auf jegliche Vorauszahlungen durch Klienten.

  • Aus unserem Verständnis heraus halten wir finanzielle Vorleistungen durch Klienten ohne entsprechende Gegenleistungen unsererseits für nicht gerechtfertigt.
  • Den ersten Teil des Honorars erst dann in Rechnung zu stellen, nachdem bereits der überwiegende Teil der Beratungsleistung erbracht wurde, ist ein fairer Ansatz.
  • Die zweite Honorarhälfte dann zu verrechnen, wenn ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, belegt unsere Erfolgsorientierung.